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   BFH, 29.11.1985 - VI R 18/82   

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https://dejure.org/1985,14679
BFH, 29.11.1985 - VI R 18/82 (https://dejure.org/1985,14679)
BFH, Entscheidung vom 29.11.1985 - VI R 18/82 (https://dejure.org/1985,14679)
BFH, Entscheidung vom 29. November 1985 - VI R 18/82 (https://dejure.org/1985,14679)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 05.11.1982 - VI R 219/80

    Lohnsteuer - Unternehmenssteuer - Berechnung des Pauschsteuersatzes -

    Auszug aus BFH, 29.11.1985 - VI R 18/82
    Die pauschalierte Lohnsteuer, die der Arbeitgeber selbst schuldet, weist gegenüber einer vom Arbeitnehmer geschuldeten Lohnsteuer, für die der Arbeitgeber lediglich haftet, wesentliche Unterschiede auf (vgl. zur wesensmäßigen Verschiedenheit von pauschaler Lohnsteuer und Lohnsteuerhaftung Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. November 1982 VI R 219/80, BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91; vom 2. Dezember 1983 VI R 47/80, BFHE 140, 143, BStBl II 1984, 362, und vom 7. Dezember 1984 VI R 72/82, BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170).

    Es wird insoweit Bezug genommen auf das Urteil in BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91, in dem der Senat ausgeführt hat, daß in Fällen wie dem vorliegenden eine vom Prüfer im Jahr 1975 vorgenommene Pauschalierung sich nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG 1975 auch dann richte, wenn es sich um geldwerte Vorteile für die Kalenderjahre 1971 bis 1974 handelt.

  • BFH, 02.12.1983 - VI R 47/80

    Lohnsteuernachforderungsbescheid - Rechtswidrigkeit eines Bescheides -

    Auszug aus BFH, 29.11.1985 - VI R 18/82
    Die pauschalierte Lohnsteuer, die der Arbeitgeber selbst schuldet, weist gegenüber einer vom Arbeitnehmer geschuldeten Lohnsteuer, für die der Arbeitgeber lediglich haftet, wesentliche Unterschiede auf (vgl. zur wesensmäßigen Verschiedenheit von pauschaler Lohnsteuer und Lohnsteuerhaftung Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. November 1982 VI R 219/80, BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91; vom 2. Dezember 1983 VI R 47/80, BFHE 140, 143, BStBl II 1984, 362, und vom 7. Dezember 1984 VI R 72/82, BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170).

    Diese Unterschiede und das Gebot der inhaltlichen Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes schließen es aus, daß vom Arbeitgeber pauschalierte Lohnsteuer und Lohnsteuer, für die er haftet, mit einheitlichem Bescheid angefordert werden, wenn dieser nur als Haftungsbescheid bezeichnet ist (BFH-Urteil vom 28. Januar 1983 VI R 35/78, BFHE 138, 188, BStBl II 1983, 472) oder wenn nach der Bezeichnung des Bescheides unklar ist, ob das FA ein Lohnsteuerhaftungsschuld oder eine pauschale Lohnsteuer festsetzen wollte (BFHE 140, 143, BStBl II 1984, 362).

  • BFH, 07.12.1984 - VI R 72/82

    Haftung des Arbeitgebers; Ermittlung der nachzufordernden Lohnsteuer mit

    Auszug aus BFH, 29.11.1985 - VI R 18/82
    Die pauschalierte Lohnsteuer, die der Arbeitgeber selbst schuldet, weist gegenüber einer vom Arbeitnehmer geschuldeten Lohnsteuer, für die der Arbeitgeber lediglich haftet, wesentliche Unterschiede auf (vgl. zur wesensmäßigen Verschiedenheit von pauschaler Lohnsteuer und Lohnsteuerhaftung Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. November 1982 VI R 219/80, BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91; vom 2. Dezember 1983 VI R 47/80, BFHE 140, 143, BStBl II 1984, 362, und vom 7. Dezember 1984 VI R 72/82, BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170).
  • BFH, 28.01.1983 - VI R 35/78

    Festsetzung der Lohnsteuer - Steuerfestsetzung - Lohnsteuerhaftungsbetrag

    Auszug aus BFH, 29.11.1985 - VI R 18/82
    Diese Unterschiede und das Gebot der inhaltlichen Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes schließen es aus, daß vom Arbeitgeber pauschalierte Lohnsteuer und Lohnsteuer, für die er haftet, mit einheitlichem Bescheid angefordert werden, wenn dieser nur als Haftungsbescheid bezeichnet ist (BFH-Urteil vom 28. Januar 1983 VI R 35/78, BFHE 138, 188, BStBl II 1983, 472) oder wenn nach der Bezeichnung des Bescheides unklar ist, ob das FA ein Lohnsteuerhaftungsschuld oder eine pauschale Lohnsteuer festsetzen wollte (BFHE 140, 143, BStBl II 1984, 362).
  • BFH, 15.03.1985 - VI R 30/81

    Als Haftungsbescheid bezeichneter Bescheid, in dem Lohnsteuer pauschal

    Auszug aus BFH, 29.11.1985 - VI R 18/82
    Auch ein Bescheid, in dessen Tenor der Arbeitgeber als Haftender in Anspruch genommen wird, dessen Begründung aber eindeutig auf Festsetzung einer pauschalen Lohnsteuer hinweist, ist wegen inhaltlicher Unbestimmtheit unwirksam (BFH-Urteil vom 15. März 1985 VI R 30/81, BFHE 143, 226, BStBl II 1985, 581).
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.10.2019 - 4 K 4168/17

    Unterscheidung der Festsetzung einer pauschalen Lohnsteuer gegenüber dem

    Umgekehrt ist ein Bescheid insgesamt aufzuheben, wenn pauschale Lohnsteuer und Haftungsbetrag in einem einzigen Bescheid so festgesetzt werden, dass die Summe beider Beträge im Tenor des Bescheids zusammengerechnet und mit dem Hinweis angefordert wird, der Arbeitgeber hafte dafür bzw. der Tenor einen Gesamtbetrag ausweist und Bezeichnung sowie Inhalt des Bescheides bzw. eines dem Bescheid als Anlage beigefügten Prüfungsberichts keinen Aufschluss darüber geben, ob und in welchem Umfang das FA eine Steuer- oder eine Haftungsschuld festsetzen wollte (BFH-Urteile vom 2. Dezember 1983 VI R 47/80, BStBl II 1984, 362 ; vom 29. November 1985 VI R 18/82, BFH/NV 1986, 308 ; Gersch in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/ KStG , 293. Lieferung 08.2019, § 42d EStG Rz. 98).
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